Buchführung und Jahresabschluss

Information und Dokumentation der Finanzen

Die Finanzbuchhaltung dient nicht allein dem Zweck, den handels- und steuerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Sie stellt vor allem auch die aktuelle Informationsbasis zur Fundierung betrieblicher Entscheidungen dar.

Der Jahresabschluss liefert Informationen über die finanzielle Lage und den Erfolg des Unternehmens. Er dient gleichzeitig als Grundlage für die Verteilung des Ergebnisses sowie als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung.

zeptrum unterstützt Sie in den Bereichen Buchführung und Jahresabschluss mit Hilfe modernster EDV, die eine flexible Arbeitsteilung ermöglicht. Abhängig vom Umfang Ihrer Belege und den Anforderungen an die Auswertungen legen wir gemeinsam mit Ihnen den Beleg- und Informationsaustausch fest, auf Wunsch bis zur beleglosen Durchführung und Nutzung internet-zugänglicher tagesaktueller Auswertungen auf Basis des DATEV-Systems "Buchführung mit Zukunft".

Bei der Jahresabschlusserstellung orientieren wir uns an den Informationsbedürfnissen der Adressaten und den einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Vorgaben und legen gemeinsam mit Ihnen kurz- und mittelfristige bilanzpolitische Ziele fest. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Erfüllung der gesetzlichen Publizitäts-pflichten, wobei wir in Ihrem Sinne alle gesetzlich zulässigen Informationsreduktionen berücksichtigen.

Zeitnahe Auswertungen stehen so zielgerichtet für die Steuerung des Unternehmens zur Verfügung.


 Leistungen von zeptrum:

 Finanzbuchführung

  • Einrichtung und Aufbau eines auf Sie zugeschnittenen Buchhaltungssystems
  • Erfassung in einer modernen Inhouse-Spezialsoftware der DATEV eG
  • Erstellung der von Ihnen benötigten Auswertungen
  • wahlweise elektronischer Belegaustausch und Online-Zugriff auf Auswertungen
  • Führung und Kontrolle der "offenen Posten", auf Wunsch mit Mahnwesen

 Jahresabschlusserstellung

  • Erstellung des handels- bzw. steuerrechtlichen Jahresabschlusses  
  • Berücksichtigung geeigneter bilanzpolitischer Maßnahmen
  • Offenlegung des Jahresabschlusses in elektronischer Form