Kraftfahrzeugsteuer: Einigung über Reform
28.01.2009

Die Große Koalition hat ihren Streit über die Reform der Kraftfahrzeugsteuer beigelegt. Die Neuregelungen sollen nun zum 1. 7. 2009 in Kraft treten.

Keine reine CO2-Steuer:
Die Steuer soll sich künftig nicht nur nach dem Ausstoß des schädlichen Kohlendioxids (CO2) richten, sondern daneben auch weiterhin nach dem Hubraum.

Der C02-Anteil der Kraftfahrzeugsteuer soll sich dabei wie folgt berechnen:

Eine Basismenge von CO2-Ausstoß soll steuerfrei bleiben (bis 2011: 120 Gramm/Kilometer, 2012 und 2013: 110 Gramm/Kilometer, ab 2014: 95 Gramm/Kilometer).
Für den darüber hinausgehenden CO2-Ausstoß soll der Steuertarif je Gramm und Kilometer 2 € betragen.
Die Besteuerung nach dem Hubraum soll zukünftig mit einem so genannten Sockelbetrag erfolgen:

Bei Benzinern soll dieser 2 € je angefangenen 100 Kubikzentimeter betragen.
Bei Diesel-Pkw soll er 9,50 € je angefangenen 100 Kubikzentimeter betragen.
Diesel-Pkw mit Euro-6-Norm sollen in den Jahren 2011 bis 2013 eine Steuerbefreiung von 150 € erhalten.

Betroffene Fahrzeuge:
Die neuen Regeln sollen zunächst nur für Neuwagen gelten. Für Pkw mit Neuzulassung ab dem 5. 11. 2008 bis 30. 6. 2009, die befristet steuerfrei fahren (gemäß dem Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung vom 5. 11. 2008), soll nach Ablauf der Steuerfreistellung verglichen werden, welche Steuerregelung günstiger ist. Ansonsten werden Pkw mit Erstzulassung bis zum 30. 6. 2009 grundsätzlich bis zum 31. 12. 2012 weiter nach dem derzeit geltenden Recht besteuert. Sie sollen erst ab 2013 in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Hinweis:
Das Bundesfinanzministerium hat Tabellen zur Höhe der neuen Kraftfahrzeugsteuer – abhängig von dem CO2-Ausstoß und der Hubraumgröße – veröffentlicht.

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