Abgabenordnung: VerfassungsmĂ€Ăigkeit des SolidaritĂ€tszuschlaggesetzes 1995
19.02.2009
Ungeachtet des BVerfG-Beschlusses war jedoch festzustellen, dass bei den FinanzĂ€mtern wieder vermehrt EinsprĂŒche eingehen, mit denen die Verfassungswidrigkeit des SolidaritĂ€tszuschlaggesetzes geltend gemacht wird. GestĂŒtzt werden sie auf ein beim BFH anhĂ€ngige Revisionsverfahren X R 51/06 und auf ein beim FG Niedersachsen anhĂ€ngiges Verfahren (Az. 7 K 143/08). Das BMF hĂ€lt es daher fĂŒr sachgerecht, diese Einspruchsverfahren zunĂ€chst ruhen zu lassen. Von einer bundeseinheitlichen Anweisung zur Frage einer Verfahrensruhe wurde allerdings abgesehen; dies entscheiden die LĂ€nder individuell. Der Bund der Steuerzahler hat das BMF aufgefordert, eine bundeseinheitliche Regelung in Sachen Einspruchsverfahren zur Verfassungswidrigkeit des SolidaritĂ€tszuschlags zu schaffen, denn es könne nicht sein, dass es je nach Region zu einer unterschiedlichen Behandlung komme.
