Einkommensteuer: Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Barzahlung
12.02.2009

Die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs schließt die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in seiner im Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung aus.

Nach der Auffassung des Bundesfinanzhofes stößt das Erfordernis der unbaren Zahlung als Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Steuerermäßigung nach o. g. Vorschrift nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken. Dieses ergibt sich aus einem nun veröffentlichten Urteil vom 20. November 2008, VI R 14/08.

« zurück