Abzug von Fahrtkosten bei ständig wechselnden Tätigkeitsstätten
02.03.2009

Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist keine Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (0,03% Regelung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) anzusetzen.

Die Fahrtkosten sind unabhängig von der Entfernung (ab dem ersten Kilometer) in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die frühere Rechtsprechung zur Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG bei Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist aufgrund geänderter Rechtsprechung des BFH überholt.

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