Änderung des Einkommensteuertarifs
12.03.2009

Rückwirkend ab 01.01.2009 wird der Grundfreibetrag um € 170,00 auf € 7.834,00 angehoben. Gleichzeitig wird der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14% gesenkt. Außerdem werden die Tarifgrenzen um € 400,00 angehoben (Verschiebung des Tarifeckwerts nach rechts). Zum 01.01.2010 steigt der Grundfreibetrag in einer zweiten Stufe nochmals um € 170,00 auf dann € 8.004,00, zugleich steigen die Tarifgrenzen um weitere € 330,00 (§ 52 Abs. 41 EStG).

« zurück