Einkommensteuer: Einmaliger Kinderbonus für 2009
12.03.2009

Für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für das Kalenderjahr 2009 ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von € 100,00 gezahlt (§ 66 Abs. 1 Satz 2 EStG). Die Einmalzahlung wird bei der Einkommensteuerveranlagung mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.

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