Umsatzsteuer: Sonstige Leistung bei widerrechtlicher Privatnutzung eines Pkw
23.03.2009
Im Urteilsfall hebt der BFH hervor, dass die Tatsache, dass ein privates Nutzungsverbot klar und eindeutig vertraglich vereinbart wurde, bei der Überlassung eines Dienstwagens allein nicht ausreicht um bereits auf dessen Ernsthaftigkeit zu schließen. Soweit es auf die Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung ankommt, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH insbesondere auch darauf abzustellen, ob sie tatsächlich durchgeführt wurde. Im Einzelfall wird insbesondere festzustellen sein, ob bei der begünstigte Person entsprechend unter Berücksichtigung der gegebenen persönlichen Umstände (Anzahl der Familienangehörigen, Anzahl der Privatfahrzeuge o.Ä.) mit einer privaten Nutzung des Dienstwagens über den zugelassenen Umfang hinaus zu rechnen ist. Bejahendenfalls wird darzulegen sein, wie die Einhaltung des Verbots kontrolliert wird.
