Bürgerentlastungsgesetz - Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
23.06.2009

Der Bundestag beschloss am 19.06.2009 mit den Stimmen der großen Koalition das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz, wonach ab 01.01.2010 die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowohl von privat als auch von gesetzlich Versicherten deutlich ausgeweitet wird. Die Entlastung der Bürger wird auf rund zehn Milliarden Euro beziffert.

In voller Höhe abzugsfähig ist laut Gesetz künftig die Basis-Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung. Steuerlich nicht begünstigt werden Beiträge für Zusatztarife in den Krankenversicherungen etwa für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Grundlage für die Neuregelung ist ein Urteil des BVerfG vom Febraur 2008. Danach müssen Beiträge, die der Bürger für eine Mindestabsicherung gegen Krankheits- und Pflegerisiken zahlt, steuerfrei gestellt werden.

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