Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung in "Wegverlegungsfällen"
23.07.2009
Der Bundesfinanzhof hat am 05.03.2009 - VI R 58/06, VI R 23/07 - zwei richtungsweisende Entscheidungen für die Fälle der Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom Arbeitsort und damit verbundener Aufrechterhaltung des bisherigen Hausstandes aus beruflichen Gründen getroffen. Der Leitsatz der Entscheidung:
- Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können.
- Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Änderung der Rechtsprechung).
Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung diese positive Entwicklung der Rechtsprechung akzeptieren oder mit einem Nichtanwendungserlass reagieren wird. Eventuell ist hier sogar mit einer Gesetzesänderung zu rechnen.
