Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes
11.08.2010
Der Verlängerungszeitraum für die Gewährung von Kindergeld bei Ableistung des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus entspricht lt. FG Baden-Württemberg auch dann der Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten angetreten wurde und daher im ersten Monat des Wehrdienstes noch Kindergeld bezogen wurde.
Quelle: DATEV eG
