BFH: Verjährung festgesetzter Steuern wird auch durch rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen unterbrochen
11.08.2010
Der BFH entschied, dass auch eine rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahme des Finanzamts die Zahlungsverjährung unterbricht. Es reiche aus, dass sich aus der Maßnahme die Entschlossenheit zur Durchsetzung der Steuerforderung ergebe.
Quelle: DATEV eG
