BFH: Nur ausnahmsweise Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste
11.08.2010

Ausländische Betriebsstättenverluste nur dann im Inland geltend gemacht werden, wenn sie "final" sind. Laut BFH heißt das, dass sie aus tatsächlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Quelle: DATEV eG

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