BFH zur Rechnungsabgrenzung für Kfz-Steueraufwand
11.08.2010

Der BFH hat entschieden, dass für in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ein Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend zu aktivieren ist, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt.

Quelle: DATEV eG

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