BFH zur Rechnungsabgrenzung für Kfz-Steueraufwand
11.08.2010
Der BFH hat entschieden, dass für in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ein Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend zu aktivieren ist, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt.
Quelle: DATEV eG
