Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig
12.08.2010
Die Entscheidung des Gesetzgebers, die Grenzbetragsregelung gesetzestechnisch als Freigrenze und nicht als Freibetragsregelung auszugestalten, liegt lt. BVerfG im Rahmen der ihm zustehenden Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Quelle: DATEV eG
