Vorläufige Steuerfestsetzung bei häuslichem Arbeitszimmer - Maßnahmen bis zum In-Kraft-Treten der gesetzlichen Neuregelung
13.08.2010
Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber lässt das BMF vorläufig Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zur Höhe von 1.250 Euro zu.
Quelle: DATEV eG
