Vorläufige Steuerfestsetzung bei häuslichem Arbeitszimmer - Maßnahmen bis zum In-Kraft-Treten der gesetzlichen Neuregelung
13.08.2010

Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber lässt das BMF vorläufig Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zur Höhe von 1.250 Euro zu.

Quelle: DATEV eG

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