Voraussetzungen der Eintragung des Eigentums einer BGB-Gesellschaft im Grundbuch
16.08.2010
Zur Eintragung des Grundeigentumserwerbs einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf es lt. OLG Saarland weder der Vorlage eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags, noch der Vorlage eidesstattlicher Versicherungen, dass sich der Gesellschafterbestand seit Abschluss des vorgelegten Vertrages nicht verändert hat.
Quelle: DATEV eG
