Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer
18.08.2010
Lt. FinMin Baden-Württemberg sollte für die gesetzliche Ausgestaltung der zukünftigen Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers eine einfache Regelung gefunden werden. Vorgeschlagen werde eine Pauschale von 960 Euro im Jahr.
Quelle: DATEV eG
