Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer
18.08.2010

Lt. FinMin Baden-Württemberg sollte für die gesetzliche Ausgestaltung der zukünftigen Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers eine einfache Regelung gefunden werden. Vorgeschlagen werde eine Pauschale von 960 Euro im Jahr.

Quelle: DATEV eG

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