BFH zu Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen
18.08.2010
Mietzahlungen, die einen zusätzlichen, weiteren Wohnbedarf abdecken, weil die Wohnung, die den existenziellen, ersten Wohnbedarf abdecken sollte, nicht mehr bewohnbar ist, können außergewöhnliche und aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige Aufwendungen sein. So der BFH.
Quelle: DATEV eG
