BFH: Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung
25.08.2010

Der BFH hatte zu entschieden, ob für von einem Handwerksbetrieb ausgeführte Malerarbeiten die Steuerermäßigung nach Satz 1 oder Satz 2 bzw. kumulativ nach den Sätzen 1 und 2 des § 35a Abs. 2 EStG zu gewähren ist.

Quelle: DATEV eG

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