BFH: Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen
01.09.2010
Der BFH entschied, dass Billigkeitsmaßnahmen nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich sind.
Quelle: DATEV eG
