BFH: Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen
01.09.2010

Der BFH entschied, dass Billigkeitsmaßnahmen nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich sind.

Quelle: DATEV eG

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