Umsatzsteuer-Voranmeldung IV. Quartal 2010
10.01.2011
Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für das IV. Quartal 2010 bis spätestens zu diesem Termin.
Wenn Dauerfristverlängerung besteht, verschiebt sich dieser Termin um einen Monat.
Wenn die Zahlung bis spätestens zum 13.01.2011 erfolgt, werden keine Säumniszuschläge erhoben (gilt nicht bei Scheckzahlung).
