Einkommensteuer-Vorauszahlung IV. Quartal 2012
10.12.2012
Die vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlung ist zu diesem Termin zur Zahlung fällig.
Rechtzeitig vorher bietet es sich an, deren Höhe zu überprüfen.
Wenn die Zahlung bis spätestens zum 13.12.2012 erfolgt, werden keine Säumniszuschläge erhoben (gilt nicht bei Scheckzahlung).
